Vollverdrängungsbohrverfahren

Beim Vollverdrängungsbohrverfahren wird ein glattes Bohrrohr, welches am unteren Ende durch eine Pfahlspitze wasserdicht verschlossen ist, drehend abgeteuft. Dabei wird der Boden im Bereich der Pfahlspitze vollständig verdrängt. Bohrgut fällt nicht an. Wenn die Bohrung bis in den tragfähigen Baugrund vorgedrungen ist, wird der Bewehrungskorb in das Bohrrohr eingestellt.

Anschließend wird der Beton unter gleichzeitigem Ziehen des Bohrrohres eingebaut. Dabei verbleibt die Pfahlspitze im Boden. Der Pfahldurchmesser, der dadurch entsteht entspricht dem Außendurchmesser des am Bohrende befindlichen Verdrängungskörpers.

Es können von uns Pfähle mit Pfahllängen von über 30 m und mit Duchmessern von 38 bis 44 cm hergestellt werden. Typische Pfahltypen (Schaft-Ø / Fuss-Ø) sind 38/45 cm; 40/51 cm und 44/56 cm.

Der Nachweis der inneren Pfahltragähigkeit erfolgt nach DIN EN 1992 (EC2) / DIN1045. Aufgrund der im norddeutschen Raum weit verbreiteten Weichschichten und der nicht auszuschließenden Momentenbelastungen werden die Pfähle im Allgemeinen konstruktiv durchgehend bewehrt. Der Nachweis der äußeren Pfahltragfähigkeit wird gemäß DIN EN 1997 (EC7) / DIN EN 12699 / EA-Pfähle geführt. Wir verfügen über Erfahrungen von Pfahlwiderständen im Gebrauchszustand (einfache Bauwerkslast) in Abhängigkeit des anstehenden Bodens von über 1500 KN.